Ist ein Versicherungsunternehmen ein Auftragsverarbeiter?

Antwort

Ein Versicherungsunternehmen ist in der Regel **kein Auftragsverarbeiter** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). **Begründung:** Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen (§ Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Ein Versicherungsunternehmen hingegen verarbeitet die Daten seiner Kunden in der Regel **als eigener Verantwortlicher** (§ Art. 4 Nr. 7 DSGVO), da es selbst über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet – etwa zur Vertragsabwicklung, Risikoprüfung oder Schadensbearbeitung. **Beispiel:** Wenn du eine Versicherung abschließt, erhebt und verarbeitet das Versicherungsunternehmen deine Daten, um den Vertrag zu erfüllen. Es handelt dabei eigenverantwortlich und nicht im Auftrag eines Dritten. **Ausnahme:** Nur in sehr speziellen Konstellationen, etwa wenn ein Versicherungsunternehmen für einen anderen Verantwortlichen rein weisungsgebunden Daten verarbeitet (z.B. als Dienstleister für ein anderes Unternehmen), könnte es als Auftragsverarbeiter agieren. Das ist aber im klassischen Versicherungsgeschäft unüblich. **Fazit:** Versicherungsunternehmen sind in der Regel Verantwortliche und keine Auftragsverarbeiter. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_24_10_auftragsverarbeitung.pdf) (DSK) oder bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter/Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter.html).

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