"Einschluss Sachen im Gefahrenbereich" in der Bauleistungsversicherung bezieht sich auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes, um auch Gegenstände abzudecken, die sich im unmittelba... [mehr]
Der "Einschluss von Altbauten" in der Bauleistungsversicherung bedeutet, dass auch bestehende Gebäude oder Gebäudeteile, die bereits vor Beginn der Bauarbeiten vorhanden waren, in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Normalerweise deckt eine Bauleistungsversicherung Schäden ab, die während der Bauphase an dem neu zu errichtenden Bauwerk entstehen. Mit dem Einschluss von Altbauten wird der Versicherungsschutz erweitert, sodass auch Schäden an den bereits bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen, die durch die Bauarbeiten verursacht werden, versichert sind. Dies ist besonders relevant bei Umbau- oder Sanierungsprojekten, bei denen bestehende Strukturen in die Bauarbeiten einbezogen werden.
"Einschluss Sachen im Gefahrenbereich" in der Bauleistungsversicherung bezieht sich auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes, um auch Gegenstände abzudecken, die sich im unmittelba... [mehr]