Der "Einschluss von Altbauten" in der Bauleistungsversicherung bedeutet, dass auch bestehende Gebäude oder Gebäudeteile, die bereits vor Beginn der Bauarbeiten vorhanden waren, in... [mehr]
"Einschluss Sachen im Gefahrenbereich" in der Bauleistungsversicherung bezieht sich auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes, um auch Gegenstände abzudecken, die sich im unmittelbaren Gefahrenbereich der Baustelle befinden. Dies können beispielsweise Baumaterialien, Werkzeuge oder Maschinen sein, die auf der Baustelle gelagert werden und durch Bauarbeiten oder andere Risiken beschädigt oder zerstört werden könnten. Durch diesen Einschluss wird sichergestellt, dass nicht nur die eigentlichen Bauleistungen, sondern auch die im Gefahrenbereich befindlichen Sachen gegen bestimmte Risiken versichert sind.
Der "Einschluss von Altbauten" in der Bauleistungsversicherung bedeutet, dass auch bestehende Gebäude oder Gebäudeteile, die bereits vor Beginn der Bauarbeiten vorhanden waren, in... [mehr]