Kann ich bei zwei Krankenzusatzversicherungen doppelt Erstattungen beantragen?

Antwort

Du kannst grundsätzlich bei beiden Krankenzusatzversicherungen eine Erstattung beantragen, allerdings darfst du insgesamt nicht mehr erstattet bekommen, als dir tatsächlich an Kosten entstanden ist. Das nennt sich das „Bereicherungsverbot“ im Versicherungsrecht. In der Praxis läuft es so ab: - Du reichst die Rechnung zuerst bei einer Versicherung ein. - Die erstattet dir (je nach Tarif) einen Teil oder die gesamten Kosten. - Den verbleibenden, nicht erstatteten Betrag kannst du dann bei der zweiten Versicherung einreichen. Du musst dabei immer angeben, was bereits von der ersten Versicherung erstattet wurde. Beide Versicherungen dürfen zusammen maximal die tatsächlichen Kosten übernehmen, ein „Doppelt kassieren“ ist also nicht möglich. Wichtig: Manche Versicherer haben in ihren Bedingungen Ausschlüsse oder besondere Regelungen für den Fall, dass eine weitere Versicherung besteht. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Vertragsbedingungen genau zu prüfen oder direkt bei den Versicherungen nachzufragen.

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