Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) kann grundsätzlich für maximal **zwölf Monate** unterbrochen werden. Das bedeutet... [mehr]
Der Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger (V0020) dient dazu, die Versicherungspflicht von selbständig Tätigen in der gesetzlichen Sozialversicherung zu klären. Er wird verwendet, um festzustellen, ob eine Person als Selbständiger versicherungspflichtig ist oder ob sie von der Versicherungspflicht befreit ist. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge korrekt erhoben werden und die Betroffenen im Falle von Krankheit, Unfall oder im Alter abgesichert sind. Der Fragebogen hilft den zuständigen Stellen, eine fundierte Entscheidung über die Versicherungspflicht zu treffen.
Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung (§ 28a SGB III) kann grundsätzlich für maximal **zwölf Monate** unterbrochen werden. Das bedeutet... [mehr]
Versicherungspflichtige Personengruppen in Deutschland sind unter anderem: 1. **Arbeitnehmer**: Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein bestimmtes Einkommen erzielen. 2. **Azubis... [mehr]