Wer muss bei einer ehemaligen vom Arbeitgeber als Direktversicherung bezahlten Lebensversicherung wegen Sozialabgaben in der Auszahlungsphase melden?

Antwort

In Deutschland müssen Sozialabgaben auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung in der Regel vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person selbst gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere die Rentenbesteuerung und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die auf die Rentenleistungen erhoben werden können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Steuerberater über genauen Meldepflichten und steuerlichen Aspekte zu informieren.

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