Wer hat die Pflicht, dem Sachverständigen der Versicherung die verlangten Nachweise zu erbringen, wenn Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden?

Antwort

In der Regel hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, dem Sachverständigen der Versicherung die verlangten Nachweise zu erbringen, wenn Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden. Dies ist Teil der Obliegenheiten, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Der Versicherungsnehmer muss alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen, die zur Prüfung des Schadens und zur Feststellung der Ansprüche notwendig sind. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags zu beachten, da diese variieren können.

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