Eine Rechtsschutzversicherung darf grundsätzlich nicht gleichzeitig Kläger und Beklagten in derselben rechtlichen Angelegenheit vertreten. Das wäre ein klarer Interessenkonflikt und ist... [mehr]
Die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten muss um mindestens 20 Prozent gemindert sein, damit dieser für einen Versicherungsfall allein eine Verletztenrente erhält.
Eine Rechtsschutzversicherung darf grundsätzlich nicht gleichzeitig Kläger und Beklagten in derselben rechtlichen Angelegenheit vertreten. Das wäre ein klarer Interessenkonflikt und ist... [mehr]