Eine Rechtsschutzversicherung darf grundsätzlich nicht gleichzeitig Kläger und Beklagten in derselben rechtlichen Angelegenheit vertreten. Das wäre ein klarer Interessenkonflikt und ist...
Können Sie uns beim Versicherungsfall auf dem Laufenden halten?
Antwort vomDer Satz enthält einige Tippfehler und ist grammatikalisch nicht ganz korrekt. Die korrekte Formulierung wäre: "Wir bitten Sie, uns im Versicherungsfall auf dem Laufenden zu halten." Das bedeutet, dass du darum bittest, regelmäßig über den Stand des Versicherungsfalls informiert zu werden.
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