Eine Rechtsschutzversicherung darf grundsätzlich nicht gleichzeitig Kläger und Beklagten in derselben rechtlichen Angelegenheit vertreten. Das wäre ein klarer Interessenkonflikt und ist... [mehr]
Der Satz enthält einige Tippfehler und ist grammatikalisch nicht ganz korrekt. Die korrekte Formulierung wäre: "Wir bitten Sie, uns im Versicherungsfall auf dem Laufenden zu halten." Das bedeutet, dass du darum bittest, regelmäßig über den Stand des Versicherungsfalls informiert zu werden.
Eine Rechtsschutzversicherung darf grundsätzlich nicht gleichzeitig Kläger und Beklagten in derselben rechtlichen Angelegenheit vertreten. Das wäre ein klarer Interessenkonflikt und ist... [mehr]
Als Versicherungskaufleute benötigt man in der Regel folgende Qualifikationen und Fähigkeiten: 1. **Ausbildung**: Eine abgeschlossene Ausbildung als Versicherungskaufmann/-frau oder ein Stu... [mehr]