Ein Beispiel, das nicht zu den Arbeitsunfällen gehört, wäre ein Unfall, der während einer privaten Tätigkeit oder in der Freizeit passiert. Zum Beispiel: - Ein Mitarbeiter verletzt sich beim Sport in seiner Freizeit. Solche Unfälle sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, da sie nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.