Welches Beispiel gehört nicht zu den Arbeitsunfällen?

Antwort

Ein Beispiel, das nicht zu den Arbeitsunfällen gehört, wäre ein Unfall, der während einer privaten Tätigkeit oder in der Freizeit passiert. Zum Beispiel: - Ein Mitarbeiter verletzt sich beim Sport in seiner Freizeit. Solche Unfälle sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, da sie nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

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