Beinhaltet der Allianz Rechtsschutztarif 'Firmen Komfort' 07/2024 Vertragsrechtsschutz?

Antwort

Der Allianz Rechtsschutztarif „Rechtsschutz für Firmen Komfort“ (Stand 07/2024) beinhaltet **in der Regel keinen allgemeinen Vertragsrechtsschutz** für Unternehmen. Das bedeutet, Streitigkeiten aus Verträgen, die das Kerngeschäft des Unternehmens betreffen (z. B. Lieferverträge, Werkverträge, Kaufverträge mit Geschäftspartnern), sind **nicht** versichert. Dies ist bei gewerblichen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland üblich. **Versichert sind in der Komfort-Variante typischerweise:** - Schadenersatzrechtsschutz - Arbeitsrechtsschutz - Steuerrechtsschutz - Sozialrechtsschutz - Strafrechtsschutz - Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz - Disziplinar- und Standesrechtsschutz - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (meist nur für bestimmte Bereiche, z. B. für Hilfsgeschäfte wie Büromietverträge, nicht aber für das operative Geschäft) **Achtung:** Der **Vertragsrechtsschutz** für das operative Geschäft (z. B. Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten) ist bei fast allen gewerblichen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Es gibt nur wenige Spezialtarife am Markt, die einen eingeschränkten Vertragsrechtsschutz bieten, meist mit hohen Selbstbeteiligungen und Wartezeiten. **Empfehlung:** Für eine verbindliche Aussage solltest du die aktuellen Versicherungsbedingungen (ARB) der Allianz für den Tarif „Rechtsschutz für Firmen Komfort“ einsehen oder direkt bei der [Allianz](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/firmen/) nachfragen, da es gelegentlich Sonderregelungen oder Zusatzbausteine geben kann. **Fazit:** Im Standardumfang ist der allgemeine Vertragsrechtsschutz für Firmen **nicht enthalten**. Nur bestimmte Hilfsgeschäfte können abgedeckt sein. Bitte prüfe die genauen Bedingungen deines Vertrags.

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