Wo steht in der StVO die allgemeine Vorschrift zur Unfallvorbeugung?

Antwort

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht die allgemeine Vorschrift zur Unfallvorbeugung in § 1, Absatz 2. Dort wird festgelegt, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für sicheres Verhalten im Straßenverkehr und dient der Unfallverhütung.

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