Schrittgeschwindigkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird in Deutschland mit maximal 4 km/h definiert. Diese Geschwindigkeit gilt insbesondere für Bereiche, in denen besondere... [mehr]
Art. 164, Absatz 6 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada, kurz StVo oder CdS) regelt die Sicherung der Ladung von Fahrzeugen. Die zugehörige Verordnung (im italienischen Recht als „Regolamento di esecuzione e di attuazione del nuovo codice della strada“ bezeichnet) konkretisiert die Anforderungen und technischen Details. **Konkret:** Die Durchführungsbestimmungen zu Art. 164 CdS finden sich im **Art. 378 der Verordnung zum Codice della Strada** (D.P.R. 495/1992). **Wichtige Inhalte von Art. 164, Abs. 6 CdS:** - Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie weder herunterfallen noch die Stabilität oder Führung des Fahrzeugs beeinträchtigen kann. - Die Verordnung legt fest, wie die Ladung zu sichern ist, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen und welche Maße nicht überschritten werden dürfen. **Textauszug (sinngemäß, nicht amtlich):** Art. 378 der Verordnung beschreibt die technischen Modalitäten zur Sicherung der Ladung, z.B.: - Verwendung von Planen, Netzen, Gurten oder anderen geeigneten Vorrichtungen. - Besondere Vorschriften für verschiedene Fahrzeugtypen und Ladungsarten. **Originaltext und weitere Informationen:** - [Codice della Strada – Art. 164 (italienisch)](https://www.brocardi.it/codice-della-strada/articolo-164.html) - [Regolamento di esecuzione – Art. 378 (italienisch)](https://www.brocardi.it/regolamento-codice-della-strada/capo-ii/articolo-378.html) **Zusammengefasst:** Die Verordnung zu Art. 164, Abs. 6 CdS ist Art. 378 der Durchführungsverordnung (D.P.R. 495/1992). Sie regelt die technischen Details zur Ladungssicherung in Italien.
Schrittgeschwindigkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird in Deutschland mit maximal 4 km/h definiert. Diese Geschwindigkeit gilt insbesondere für Bereiche, in denen besondere... [mehr]