Darf oder muss ich bei Rot fahren, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen?

Antwort

Nein, du darfst bei Rot nicht einfach über die Ampel fahren, um einem Einsatzfahrzeug (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) Platz zu machen. Das Überfahren einer roten Ampel ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings gilt: Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, bist du verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen (§ 38 StVO). Das bedeutet aber nicht, dass du Verkehrsregeln wie das Halten an einer roten Ampel ignorieren darfst. Du solltest in einer solchen Situation Folgendes tun: - Wenn möglich, zur Seite fahren oder vor der Haltelinie Platz schaffen, ohne die rote Ampel zu überfahren. - Ist das nicht möglich und das Einsatzfahrzeug ist direkt hinter dir, warte auf ein Zeichen des Fahrers oder der Polizei. - Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn eine akute Gefahr besteht und kein anderes Ausweichen möglich ist, kann das Überfahren der roten Ampel gerechtfertigt sein. In diesem Fall musst du aber nachweisen können, dass es keine andere Möglichkeit gab und du niemanden gefährdet hast. Im Zweifel solltest du immer stehen bleiben und das Einsatzfahrzeug abwarten lassen, bis die Ampel grün wird. Ein eigenmächtiges Überfahren der roten Ampel ist nur in absoluten Notfällen und mit größter Vorsicht erlaubt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/verkehrsrecht/verkehrsvorschriften-deutschland/einsatzfahrzeuge-vorfahrt/).

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