Wie erhebe ich Einspruch gegen die Streckenführung eines Schwerlasttransports über eine Landesstraße, wenn eine parallele Bundesstraße existiert?

Antwort

Ein Einspruch gegen die Streckenführung eines Schwerlasttransports über eine Landesstraße, wenn eine parallel verlaufende Bundesstraße existiert, ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. **Wichtige Aspekte:** 1. **Zuständigkeit:** Zuständig für die Genehmigung und Festlegung der Strecke ist in der Regel die Straßenverkehrsbehörde (z. B. Landratsamt oder Stadtverwaltung). Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO. 2. **Begründung:** Ein Einspruch sollte gut begründet sein. Mögliche Argumente: - Die Landesstraße ist für den Schwerlastverkehr weniger geeignet (z. B. enge Kurven, schwächere Fahrbahndecke, Anwohnerbelastung). - Die Bundesstraße ist leistungsfähiger und für solche Transporte vorgesehen. - Schutz von Wohngebieten, Schulen, Kindergärten etc. entlang der Landesstraße. 3. **Form:** Der Einspruch sollte schriftlich und möglichst zeitnah nach Bekanntwerden der geplanten Streckenführung erfolgen. Er kann von betroffenen Anwohnern, Gemeinden oder anderen Betroffenen eingereicht werden. 4. **Rechtliche Grundlage:** Die Behörde muss bei der Streckenwahl verschiedene Interessen abwägen (Verkehrssicherheit, Schutz der Infrastruktur, Belange der Anwohner). Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Streckenführung besteht jedoch nicht automatisch. 5. **Verfahren:** Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde die Argumente und kann die Streckenführung ggf. anpassen. Ein Widerspruchsverfahren ist möglich, falls die Entscheidung nicht geändert wird. **Empfehlung:** Es empfiehlt sich, den Einspruch mit konkreten Fakten (z. B. Fotos, Verkehrszählungen, Hinweise auf sensible Einrichtungen) zu untermauern und ggf. Unterstützung durch die Gemeinde oder einen Anwalt für Verwaltungsrecht in Anspruch zu nehmen. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Großraum- und Schwertransporte](https://www.bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Verkehrsrecht/Grossraum-und-Schwertransporte/grossraum-und-schwertransporte.html) - [Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html) Eine individuelle rechtliche Beratung kann im Einzelfall sinnvoll sein.

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