Ein Einspruch gegen die Streckenführung eines Schwerlasttransports über eine Landesstraße, wenn eine parallel verlaufende Bundesstraße existiert, ist grundsätzlich mögl... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft über die Tragfähigkeit von Landesstraßen und Bundesstraßen, insbesondere im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Schwerlasttransporten. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes sowie den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder. **Zuständige Stellen:** - Für Bundesstraßen: Die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer im Auftrag des Bundes. - Für Landesstraßen: Die jeweilige Landesstraßenbauverwaltung. **Rechtsgrundlage:** - § 1 IFG (Bund) bzw. entsprechende Landesgesetze gewähren jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit keine Ausschlussgründe vorliegen. - Für konkrete Transportgenehmigungen ist § 29 und § 46 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) relevant. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die notwendigen Informationen zur Tragfähigkeit in der Regel bereitgestellt. **Ablauf:** 1. Antrag auf Auskunft bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen (formlos möglich, schriftlich empfohlen). 2. Die Behörde prüft, ob die gewünschten Informationen vorliegen und ob ggf. Ausschlussgründe (z. B. Sicherheitsinteressen) entgegenstehen. 3. Die Auskunft kann ggf. mit Gebühren verbunden sein. **Hinweis:** Für konkrete Schwerlasttransporte ist meist ein Genehmigungsverfahren erforderlich, bei dem die Tragfähigkeit der Strecke ohnehin geprüft und mitgeteilt wird. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte](https://www.bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Strassenverkehr/Grossraum-und-Schwertransporte/grossraum-und-schwertransporte.html) - [Informationsfreiheitsgesetz (IFG)](https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/) **Fazit:** Du hast einen Anspruch auf Auskunft über die Tragfähigkeit von Landes- und Bundesstraßen, insbesondere im Zusammenhang mit Schwerlasttransporten. Wende dich dazu an die zuständige Straßenbaubehörde und stelle einen Antrag auf Auskunft.
Ein Einspruch gegen die Streckenführung eines Schwerlasttransports über eine Landesstraße, wenn eine parallel verlaufende Bundesstraße existiert, ist grundsätzlich mögl... [mehr]