Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 und dem Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Vergünstigungen. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Steuerliche Vergünstigungen**: Du kannst einen Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen. Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. 2. **Kfz-Steuerermäßigung**: Mit dem Merkzeichen "G" kannst du eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 % beantragen. 3. **Öffentlicher Nahverkehr**: Du hast Anspruch auf eine Ermäßigung oder sogar kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Dafür benötigst du einen Schwerbehindertenausweis und eine Wertmarke, die du beim Versorgungsamt beantragen kannst. 4. **Parkerleichterungen**: Mit dem Merkzeichen "G" kannst du eine Parkerleichterung beantragen, die dir das Parken auf Behindertenparkplätzen ermöglicht. 5. **Ermäßigungen bei kulturellen und öffentlichen Einrichtungen**: Viele Museen, Theater, Schwimmbäder und andere öffentliche Einrichtungen bieten ermäßigte Eintrittspreise für Menschen mit Behinderung. 6. **Befreiung von der Rundfunkgebühr**: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung von der Rundfunkgebühr (GEZ) beantragen. 7. **Ermäßigungen bei Telekommunikationsdiensten**: Einige Anbieter gewähren Ermäßigungen auf Telefon- und Internetgebühren. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen Anbietern und Behörden direkt zu informieren, da die Vergünstigungen und Voraussetzungen variieren können. Weitere Informationen findest du auch auf den Webseiten der zuständigen Versorgungsämter und Sozialverbände.