Kann der Versammlungsleiter gleichzeitig Schriftführer sein?

Antwort

Ja, der Versammlungsleiter kann grundsätzlich auch gleichzeitig Schriftführer sein, sofern die Satzung oder Geschäftsordnung der jeweiligen Organisation dies nicht ausdrücklich ausschließt. In vielen Vereinen oder Versammlungen ist es jedoch üblich, die Aufgaben zu trennen, um eine bessere Kontrolle und Arbeitsteilung zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, einen Blick in die jeweilige Satzung oder die einschlägigen Regularien zu werfen, da dort abweichende Regelungen festgelegt sein können.

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