Wie kann eine Parzelle trotz persönlicher und nicht übertragbarer Mitgliedschaft laut Satzung auf den Ehepartner umgeschrieben werden?

Antwort

Wenn in der Satzung steht, dass die Mitgliedschaft persönlich und nicht übertragbar ist, bedeutet das in der Regel, dass ein Mitglied seine Mitgliedschaft – und damit verbundene Rechte, wie die Nutzung einer Parzelle – nicht einfach auf eine andere Person, auch nicht auf den Ehepartner, übertragen kann. Möchtest du die Parzelle auf den Ehepartner „umschreiben“, gibt es meist nur folgende Möglichkeiten: 1. **Austritt und Neuaufnahme:** Das bisherige Mitglied tritt aus dem Verein aus, und der Ehepartner stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft. Nach Annahme durch den Verein kann die Parzelle dem neuen Mitglied (Ehepartner) zugeteilt werden. Dies ist der formal korrekte Weg, wenn die Satzung keine Ausnahmen vorsieht. 2. **Sonderregelung in der Satzung:** Manche Vereine haben in ihrer Satzung eine Regelung, dass im Todesfall oder bei Scheidung der Ehepartner bevorzugt als neues Mitglied aufgenommen werden kann. Prüfe, ob es eine solche Regelung gibt. 3. **Mitgliedschaft beider Ehepartner:** Manche Vereine erlauben eine gemeinsame Mitgliedschaft oder die Aufnahme beider Ehepartner als Mitglieder. Dann kann die Parzelle auf beide laufen oder im Falle des Ausscheidens eines Partners auf den anderen übergehen. **Empfehlung:** Setze dich mit dem Vorstand des Vereins in Verbindung und schildere dein Anliegen. Der Vorstand kann dir sagen, wie in eurem Verein in solchen Fällen verfahren wird und ob es eine Möglichkeit gibt, den Ehepartner als neues Mitglied aufzunehmen und die Parzelle entsprechend zuzuweisen. **Wichtig:** Alle Schritte sollten schriftlich dokumentiert und im Einklang mit der Satzung durchgeführt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen findest du oft auch beim zuständigen Landesverband für Kleingartenvereine oder ähnlichen Organisationen.

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