Ja, wenn die Satzung des Vereins es zulässt, kann ein Mitglied Informationen an die restlichen Vereinsmitglieder verteilen und eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der Satzung zu beachten, da diese die Voraussetzungen und das Verfahren für solche Anträge regeln können.