Eine K.G. oder Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: dem Komplementär und dem Kommanditisten. Der Komplementär fü... [mehr]
1. **Unbeschränkte Haftung**: Der Inhaber haftet mit seinem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. 2. **Alleinige Entscheidungsbefugnis**: Der Inhaber trifft alle Entscheidungen selbst und ist nicht an Weisungen oder Abstimmungen mit anderen Gesellschaftern gebunden. 3. **Gewinn- und Verlustverteilung**: Der gesamte Gewinn gehört dem Inhaber, aber er trägt auch das volle Risiko für eventuelle Verluste.
Eine K.G. oder Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: dem Komplementär und dem Kommanditisten. Der Komplementär fü... [mehr]
Die wesentlichen Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG) sind: 1. **Rechtsform**: Die KG ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: einem Komplementär und ei... [mehr]
Die Rechtsform der Einzelunternehmung bietet für den Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebs mehrere Vorteile: 1. **Einfache Gründung**: Die Gründung einer Einzelunternehmung ist unkom... [mehr]