Wesentliche Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG).

Antwort

Die wesentlichen Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG) sind: 1. **Rechtsform**: Die KG ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: einem Komplementär und einem Kommanditisten. 2. **Haftung**: Der Komplementär haftet unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet. 3. **Gesellschafter**: Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern: - **Komplementär**: Trägt die volle Verantwortung und führt die Geschäfte. - **Kommanditist**: Ist in der Regel nicht an der Geschäftsführung beteiligt und hat eine beschränkte Haftung. 4. **Gründung**: Die Gründung einer KG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt. 5. **Gewinnverteilung**: Die Verteilung des Gewinns erfolgt gemäß den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regelungen, oft nach dem Verhältnis der Einlagen. 6. **Steuerliche Behandlung**: Die KG selbst ist nicht steuerpflichtig; die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert. 7. **Eintragung**: Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden, um rechtsfähig zu sein. Diese Merkmale machen die KG zu einer flexiblen Unternehmensform, die oft von kleinen und mittelständischen Unternehmen gewählt wird.

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