Ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben?

Antwort

Ja, der Unterhaltsempfänger ist verpflichtet, die Anlage U zureiben. Diese Anlage ist Teil des Antrags auf Gewährung von Unterhalt und dient dazu, die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsempfängers darzulegen. Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der Angaben und ist notwendig, um den Antrag zu bearbeiten.

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