Können die Kosten für Möbel der Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil vom regulären Unterhalt abgezogen werden?

Antwort

Die Kosten für Möbel, die für die Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil benötigt werden, können in der Regel nicht direkt vom regulären Unterhalt abgezogen werden. Der Unterhalt umfasst die allgemeinen Lebenshaltungskosten der Kinder, zu denen auch die Bereitstellung von Möbeln gehört. Es ist jedoch möglich, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Kosten, die über den normalen Bedarf hinausgehen, berücksichtigt werden können. Hierbei kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder eine Einigung zwischen den Eltern zu suchen, um die spezifischen Umstände zu klären.

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