Können die Kosten für die Möbel für die Kinder vom regulären Unterhalt abgezogen werden?

Antwort

Die Kosten für Möbel, die für die Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil benötigt werden, können in der Regel nicht direkt vom regulären Unterhalt abgezogen werden. Der Unterhalt umfasst die allgemeinen Lebenshaltungskosten der Kinder, zu denen auch die Kosten für Möbel zählen. Es ist jedoch möglich, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Kosten, die über den normalen Unterhalt hinausgehen, berücksichtigt werden können, wenn sie notwendig und angemessen sind. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen oder die spezifischen Regelungen im Unterhaltsrecht zu prüfen.

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