Ja, die Bundesministerin könnte Subventionen zur Förderung der Waldbewirtschaftung in Bescheidform zusprechen, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Förderprogramme vorgesehen ist. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den eine Behörde eine Entscheidung trifft, die für den Empfänger verbindlich ist. In diesem Fall würde die Bundesministerin als zuständige Behörde handeln und die Subventionen durch einen förmlichen Bescheid gewähren, der die Bedingungen und Auflagen für die Förderung festlegt.