Welche Schutzgebiete werden durch die FFH-Richtlinie abgedeckt und wie erfolgt die Auswahl?

Antwort

Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatichtlinie) der Europäischen Union zielt darauf ab, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen. Die Schutzgebiete, die durch diese Richtlinie abgedeckt werden, sind als "Natura 2000"-Gebiete bekannt. Diese umfassen sowohl FFH-Gebiete als auch Vogelschutzgebiete, die durch die Vogelschutzrichtlinie geschützt werden. **Auswahl der Schutzgebiete:** 1. **Identifikation von Lebensräumen und Arten:** Die Mitgliedstaaten der EU identifizieren Gebiete, die wichtige Lebensräume und Arten enthalten, die im Anhang I (Lebensraumtypen) und Anhang II (Arten) der FFH-Richtlinie aufgeführt sind. 2. **Vorschlag von Gebieten:** Die Mitgliedstaaten schlagen diese Gebiete der Europäischen Kommission vor. Diese Gebiete werden als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) bezeichnet. 3. **Bewertung und Annahme:** Die Europäische Kommission bewertet die vorgeschlagenen Gebiete und nimmt sie in die Liste der GGB auf. Diese Bewertung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Kriterien. 4. **Ausweisung als Schutzgebiete:** Nach der Annahme durch die Kommission müssen die Mitgliedstaaten diese Gebiete offiziell als Schutzgebiete ausweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Diese Gebiete werden dann als "Besondere Erhaltungsgebiete" (BEG) bezeichnet. **Ziel der Schutzgebiete:** Das Hauptziel der FFH-Richtlinie und der Natura 2000-Gebiete ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten, indem natürliche Lebensräume und wildlebende Arten in einem günstigen Erhaltungszustand bewahrt oder wiederhergestellt werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und Natura 2000 können auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission gefunden werden: [Natura 2000](https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm).

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