Es gibt zahlreiche Projekte, die sich der Bewahrung der Schöpfung widmen. Hier sind zwei Beispiele: 1. **Biodiversitätsprojekte**: Viele Organisationen, wie das **World Wildlife Fund (WWF)*... [mehr]
Art. 1 Absatz 4 der UVP-Richtlinie (Richtlinie 2011/92/EU) ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bestimmte Projekte von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auszunehmen, wenn diese Projekte durch einen speziellen nationalen Gesetzgebungsakt genehmigt werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass die Ziele der Richtlinie, einschließlich der Bereitstellung von Informationen, durch das Gesetzgebungsverfahren erreicht werden. Ein Beispiel für ein solches Projekt könnte der Bau einer wichtigen nationalen Infrastruktur wie einer Autobahn oder eines Flughafens sein, wenn diese durch ein spezielles Gesetz genehmigt werden, das sicherstellt, dass alle umweltrelevanten Informationen und Prüfungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Ein weiteres Beispiel könnte ein großes Energieprojekt wie der Bau eines Kernkraftwerks sein, das durch ein spezielles Gesetz genehmigt wird, das die Umweltaspekte umfassend behandelt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen nicht häufig angewendet werden und dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Umweltziele der Richtlinie dennoch erreicht werden.
Es gibt zahlreiche Projekte, die sich der Bewahrung der Schöpfung widmen. Hier sind zwei Beispiele: 1. **Biodiversitätsprojekte**: Viele Organisationen, wie das **World Wildlife Fund (WWF)*... [mehr]