Welche Behörde bearbeitet die Artenschutzprüfung?

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Die Artenschutzprüfung wird in Deutschland in der Regel von den zuständigen Naturschutzbehörden der Bundesländer bearbeitet. Diese Behörden sind oft Teil der Ministerien für Umwelt oder Landwirtschaft. Bei spezifischen Projekten oder Vorhaben kann auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) auf kommunaler Ebene zuständig sein. In einigen Fällen kann auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) involviert sein, insbesondere wenn es um bundesweite oder internationale Belange geht.

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