Abfälle aus HZVA sind Abfälle, die aus der "Häuslichen Zytostatikazubereitung und -anwendung" stammen. HZVA steht für "Häusliche Zytostatikaversorgung und -anwe... [mehr]
Zur Verpressung im Erd oder in Hohlräumen eignen sich grundsätzlich nur bestimmte Abfallarten, die keine Gefahr für Boden, Grundwasser oder Umwelt darstellen. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist die Verpressung von Abfällen streng geregelt und in der Regel nur für bestimmte, meist inerte (reaktionsträge) Materialien zulässig. Dazu zählen: 1. **Inerte Abfälle**: Das sind Abfälle, die keine wesentlichen chemischen, physikalischen oder biologischen Veränderungen durchlaufen und keine Schadstoffe an die Umwelt abgeben. Beispiele: - Bauschutt (z. B. Ziegel, Beton ohne schädliche Anhaftungen) - unbelasteter Erdaushub - Steine und Kies 2. **Bergversatz**: In Bergwerken werden häufig bestimmte Abfälle zur Verfüllung von Hohlräumen (Versatz) verwendet. Hierzu zählen: - Rückstände aus der Aufbereitung von Erzen oder Kohle (z. B. Flotationssand) - bestimmte industrielle Reststoffe, sofern sie die Anforderungen an den Versatz erfüllen und keine Gefahr für das Grundwasser darstellen 3. **Spezielle industrielle Abfälle**: In Ausnahmefällen können auch andere Abfälle (z. B. bestimmte Aschen oder Schlacken) verpresst werden, wenn sie nachweislich umweltverträglich sind und die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Deponieverordnung, Bundesbodenschutzgesetz) eingehalten werden. **Nicht geeignet** zur Verpressung sind: - gefährliche Abfälle (z. B. mit Schwermetallen, Ölen, Chemikalien belastete Stoffe) - organische Abfälle (z. B. Hausmüll, Biomüll) - Abfälle, die wasserlösliche Schadstoffe enthalten **Rechtlicher Hinweis:** Die Verpressung von Abfällen ist genehmigungspflichtig und unterliegt strengen Kontrollen. In Deutschland regeln das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Deponieverordnung (DepV) und das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die zulässigen Abfallarten und Verfahren. **Fazit:** Nur inerte, umweltverträgliche Abfälle wie unbelasteter Bauschutt oder Erdaushub dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verpresst werden. Eine genaue Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden ist immer erforderlich.
Abfälle aus HZVA sind Abfälle, die aus der "Häuslichen Zytostatikazubereitung und -anwendung" stammen. HZVA steht für "Häusliche Zytostatikaversorgung und -anwe... [mehr]
Unterirdisch und oberirdisch deponiert werden in der Regel Abfälle, die nicht oder nur sehr schwer recycelbar, verwertbar oder behandelbar sind. Die wichtigsten Beispiele: **Oberirdische Deponie... [mehr]