Was steht in der 1. BImSchV zur Lagerung von Heizöl?

Antwort

Die 1. BImSchV (Erste Verordnung zur des Bundes-Immissionsschutzes) regelt unter anderem die Anforderungen an die Lagerung von Heizöl. Wichtige Punkte sind: 1. **Lagerbehter**: Heizöl muss in geeigneten, dichten Behältern gelagert werden, die gegen Leckagen gesichert sind. 2. **Sicherheitsvorkehrungen**: Es sind Maßnahmen zu treffen, um ein Überlaufen und das Austreten von Heizöl zu verhindern. 3. **Abstände**: Es müssen bestimmte Abstände zu Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden eingehalten werden. 4. **Überwachung**: In bestimmten Fällen sind Überwachungseinrichtungen erforderlich, um Leckagen frühzeitig zu erkennen. 5. **Dokumentation**: Die Lagerung muss dokumentiert werden, und es sind regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, die Verordnung direkt zu konsultieren oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Kategorie: Umwelt Tags: BImSchV Heizöl Lagerung
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