Im Rahmen der Ausbildung von Fahrern für den innerbetrieblichen Transport sind insbesondere die folgenden zwei Vorschriften von Bedeutung: 1. **DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Präve... [mehr]
Die Kennzeichnungsvorschriften gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind umfangreich und detailliert. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Gefahrzettel (Placards)**: Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, müssen mit Gefahrzetteln gekennzeichnet sein. Diese sind quadratische Schilder, die auf der Spitze stehen und die jeweilige Gefahrklasse anzeigen. 2. **Orangefarbene Warntafeln**: Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit rechteckigen, orangefarbenen Warntafeln ausgestattet sein. Diese Tafeln sind entweder leer oder enthalten die UN-Nummer und die Gefahrnummer des transportierten Stoffes. 3. **Kennzeichnung der Verpackungen**: Jede Verpackungseinheit muss mit der entsprechenden UN-Nummer und dem Gefahrzettel versehen sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut sichtbar sein. 4. **Bezettelung**: Zusätzlich zu den Gefahrzetteln müssen bestimmte Verpackungen auch mit zusätzlichen Informationen wie der technischen Bezeichnung des Stoffes versehen sein. 5. **Sicherheitsdatenblätter**: Für den Transport müssen Sicherheitsdatenblätter mitgeführt werden, die detaillierte Informationen über die transportierten gefährlichen Güter enthalten. 6. **Schriftliche Weisungen**: Fahrer müssen schriftliche Weisungen mitführen, die im Notfall Anweisungen zum Verhalten und zur Ersten Hilfe geben. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, die aktuelle Version des ADR-Dokuments zu konsultieren, das auf der Website der UNECE verfügbar ist: [UNECE ADR](https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2021-files)
Im Rahmen der Ausbildung von Fahrern für den innerbetrieblichen Transport sind insbesondere die folgenden zwei Vorschriften von Bedeutung: 1. **DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Präve... [mehr]
Die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung in Deutschland sind in verschiedenen Regelwerken und Normen festgelegt. Die wichtigsten sind: 1. **Straßenverkehrsordnung (StVO)**: § 22 r... [mehr]