Welche Kennzeichnungsvorschriften gibt es laut ADR?

Antwort

Die Kennzeichnungsvorschriften gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind umfangreich und detailliert. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Gefahrzettel (Placards)**: Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, müssen mit Gefahrzetteln gekennzeichnet sein. Diese sind quadratische Schilder, die auf der Spitze stehen und die jeweilige Gefahrklasse anzeigen. 2. **Orangefarbene Warntafeln**: Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit rechteckigen, orangefarbenen Warntafeln ausgestattet sein. Diese Tafeln sind entweder leer oder enthalten die UN-Nummer und die Gefahrnummer des transportierten Stoffes. 3. **Kennzeichnung der Verpackungen**: Jede Verpackungseinheit muss mit der entsprechenden UN-Nummer und dem Gefahrzettel versehen sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut sichtbar sein. 4. **Bezettelung**: Zusätzlich zu den Gefahrzetteln müssen bestimmte Verpackungen auch mit zusätzlichen Informationen wie der technischen Bezeichnung des Stoffes versehen sein. 5. **Sicherheitsdatenblätter**: Für den Transport müssen Sicherheitsdatenblätter mitgeführt werden, die detaillierte Informationen über die transportierten gefährlichen Güter enthalten. 6. **Schriftliche Weisungen**: Fahrer müssen schriftliche Weisungen mitführen, die im Notfall Anweisungen zum Verhalten und zur Ersten Hilfe geben. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, die aktuelle Version des ADR-Dokuments zu konsultieren, das auf der Website der UNECE verfügbar ist: [UNECE ADR](https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2021-files)

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