Der Teil eines Lkw, in dem die Ladung transportiert wird, wird als "Ladefläche" oder "Laderaum" bezeichnet. Bei Sattelzügen spricht man auch vom "Auflieger".
Die Gesetzgebung bezüglich der Bremsanlagen in Kraftomnibussen (KOM) und Lastkraftwagen (LKW) ist in verschiedenen europäischen und nationalen Vorschriften geregelt. In der EU sind die wichtigsten Regelungen in der Verordnung (EU) Nr. 661/2009 und der Richtlinie 2007/46/EG zu finden, die die Typgenehmigung von Fahrzeugen betreffen. Für Bremsanlagen gelten folgende Vorgaben: 1. **Bremssysteme**: KOM und LKW müssen mit einem zuverlässigen und effektiven Bremssystem ausgestattet sein, das sowohl für die Betriebsbremse als auch für die Hilfsbremse (z.B. Retarder) gilt. 2. **Antiblockiersystem (ABS)**: Fahrzeuge über einer bestimmten Gewichtsklasse müssen mit einem ABS ausgestattet sein, um ein Blockieren der Räder beim Bremsen zu verhindern. 3. **Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)**: Für viele LKW und KOM ist auch ein ESP vorgeschrieben, um die Fahrstabilität zu erhöhen. 4. **Wartung und Prüfung**: Die Bremsanlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 5. **Bremskraftverteilung**: Die Bremskraft muss gleichmäßig auf alle Achsen verteilt werden, um ein sicheres Bremsverhalten zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen können je nach Land und spezifischem Fahrzeugtyp variieren, daher ist es wichtig, die nationalen Vorschriften zu konsultieren. In Deutschland beispielsweise sind die Vorschriften im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.
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