Die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung in Deutschland sind in verschiedenen Regelwerken und Normen festgelegt. Die wichtigsten sind: 1. **Straßenverkehrsordnung (StVO)**: § 22 r... [mehr]
Im Güterverkehr beziehen sich die Begriffe **formschlüssig** und **kraftschlüssig** auf Methoden der Ladungssicherung: **Formschlüssig laden:** Hierbei wird die Ladung so verstaut, dass sie lückenlos an den Wänden, Stirn- und Rückwänden oder anderen Ladungsteilen anliegt. Die Ladung kann sich dadurch nicht bewegen, weil sie „formschlüssig“ (also durch die Form und Anordnung) gehalten wird. Ein Beispiel ist das vollständige Ausfüllen der Ladefläche mit Paletten, sodass kein Spielraum bleibt. **Kraftschlüssig laden:** Bei dieser Methode wird die Ladung durch Reibungskräfte gesichert. Das geschieht meist durch das Niederzurren mit Gurten oder Netzen, sodass die Ladung fest auf die Ladefläche gepresst wird. Die Sicherung erfolgt also durch die Kraft, mit der die Ladung auf die Ladefläche gedrückt wird, und die dadurch entstehenden Reibungskräfte verhindern ein Verrutschen. **Zusammengefasst:** - **Formschlüssig:** Sicherung durch lückenloses Verstauen (kein Bewegungsspielraum). - **Kraftschlüssig:** Sicherung durch Niederzurren und Reibungskräfte. Beide Methoden werden oft kombiniert, um eine optimale Ladungssicherung zu erreichen.
Die technischen Vorschriften zur Ladungssicherung in Deutschland sind in verschiedenen Regelwerken und Normen festgelegt. Die wichtigsten sind: 1. **Straßenverkehrsordnung (StVO)**: § 22 r... [mehr]