Eine alternative Formulierung könnte sein: "Ihr vertrauenswürdiger Begleiter im Bereich Personenbeförderung."
In den genannten Fällen gelten folgende Regelungen für die Beförderungskosten: 1. **Ab Lager**: In der Regel trägt der Käufer die Beförderungskosten, da die Ware ab dem Lager des Verkäufers bereitgestellt wird und der Käufer für den Transport verantwortlich ist. 2. **Ab Fabrik**: Hier trägt ebenfalls der Käufer die Beförderungskosten. Die Ware wird direkt vom Hersteller (Fabrik) an den Käufer geliefert, und die Transportkosten sind in der Regel vom Käufer zu tragen. 3. **Ab Werk**: Auch in diesem Fall trägt der Käufer die Beförderungskosten. Die Lieferung erfolgt ab dem Werk des Verkäufers, und der Käufer ist für den Transport verantwortlich. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer zu beachten, da diese die Standardregelungen abändern können.
Eine alternative Formulierung könnte sein: "Ihr vertrauenswürdiger Begleiter im Bereich Personenbeförderung."