Ja, Dockingstationen können in der Regel als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gebucht werden, sofern die Anschaffungskosten den festgelegten Betrag (in Deutschland aktuell 800 Euro netto) nicht überschreiten. Es ist wichtig, die spezifischen steuerlichen Regelungen und Buchhaltungsrichtlinien zu beachten, die für dein Unternehmen gelten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.