Ja, Dockingstationen können in der Regel als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gebucht werden, sofern die Anschaffungskosten den festgelegten Betrag (in Deutschland aktuell 800 Euro netto... [mehr]
Ja, Dockingstationen können in der Regel als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gebucht werden, sofern die Anschaffungskosten den festgelegten Betrag (in Deutschland aktuell 800 Euro netto... [mehr]
Dockingstationen sind in der Regel nicht selbständig nutzbar, da sie als Erweiterung für Laptops oder Tablets konzipiert sind. Sie benötigen ein angeschlossenes Gerät, um ihre Funk... [mehr]