Was ist Haus- und Familiendiebstahl im Strafrecht?

Antwort

Der Begriff des Haus- und Familiendiebstahls be sich auf Diebstähle, die innerhalb eines Haushalts oder einer Familie begangen werden. Im deutschen Strafrecht ist dies in § 247 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dieser Paragraph sieht vor, dass Diebstähle, die zum Nachteil von Angehörigen oder Hausgenossen begangen werden, nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde sieht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Ein Beispiel für einen Haus- und Familiendiebstahl wäre, wenn ein Familienmitglied, etwa ein Sohn, Geld aus der Geldbörse seiner Mutter stiehlt. Da es sich um einen Diebstahl innerhalb der Familie handelt, wird dieser nur auf Antrag der Mutter verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Weitere Informationen findest du im deutschen Strafgesetzbuch unter § 247 StGB: [§ 247 StGB - Haus- und Familiendiebstahl](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__247.html).

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