Kann Amtsanmaßung fahrlässig begangen werden?

Antwort

Nein, Amtsanmaßung gemäß § 132 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) kann nicht fahrlässig begangen werden. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt was bedeutet, dass der Täter bewusst und gewollt die Handlung vornehmen muss, die den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt. Fahrlässigkeit reicht hier nicht aus.

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