Der Begriff des Haus- und Familiendiebstahls be sich auf Diebstähle, die innerhalb eines Haushalts oder einer Familie begangen werden. Im deutschen Strafrecht ist dies in § 247 des Strafgese... [mehr]
Nein, Amtsanmaßung gemäß § 132 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) kann nicht fahrlässig begangen werden. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt was bedeutet, dass der Täter bewusst und gewollt die Handlung vornehmen muss, die den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt. Fahrlässigkeit reicht hier nicht aus.
Der Begriff des Haus- und Familiendiebstahls be sich auf Diebstähle, die innerhalb eines Haushalts oder einer Familie begangen werden. Im deutschen Strafrecht ist dies in § 247 des Strafgese... [mehr]