Sind Zuzahlungen zu Betreuungskosten für Schulkinder steuerfrei?

Antwort

Zuzahlungen zu Betreuungskosten für Schulkinder können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. In Deutschland können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kosten für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder ähnliche Betreuungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nachweisbar sind und die Betreuung beruflich bedingt ist. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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