Wer prüft die Gemeinnützigkeit einer Organisation?

Antwort

Die Gemeinnützigkeit einer Organisation wird in Deutschland in der Regel vom zuständigen Finanzamt geprüft. Die Organisation muss einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellen, in dem sie darlegt, dass sie die Voraussetzungen des § 52 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Das Finanzamt überprüft dann, ob die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Organisation den gemeinnützigen Zwecken entsprechen. Bei positiver Prüfung erhält die Organisation einen Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

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