Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]
Die Gemeinnützigkeit einer Organisation wird in Deutschland in der Regel vom zuständigen Finanzamt geprüft. Die Organisation muss einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellen, in dem sie darlegt, dass sie die Voraussetzungen des § 52 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Das Finanzamt überprüft dann, ob die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Organisation den gemeinnützigen Zwecken entsprechen. Bei positiver Prüfung erhält die Organisation einen Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Für die Zuordnung einer Übungsleitervergütung bei einem gemeinnützigen Verein zum Steuerjahr ist grundsätzlich das **Zuflussprinzip** maßgeblich. Das bedeutet: Entscheid... [mehr]
Um herauszufinden, ob ein Steuerbescheid korrekt ist, werden folgende Informationen benötigt: 1. **Der Steuerbescheid selbst**: Alle Seiten, insbesondere die Berechnungen, Erläuterungen und... [mehr]
Ja, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt durch einen entsprechenden Freist... [mehr]