Der Antrag auf Änderung von Steuerbescheiden ist in der Abgabenordnung (AO) im § 172 geregelt. Dieser Paragraf behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von... [mehr]
§ 172 der Abgabenordnung (AO) wird angewendet, wenn es um die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden geht. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Steuerbescheide nachträglich geändert oder aufgehoben werden können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen, oder wenn ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsfehlers geändert werden muss. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [§ 172 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__172.html).
Der Antrag auf Änderung von Steuerbescheiden ist in der Abgabenordnung (AO) im § 172 geregelt. Dieser Paragraf behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von... [mehr]
Ja, das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 verschiebt die Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Ursprünglich sollte dieser Paragraph bereits früher in Kraft treten, jedoch wur... [mehr]