Ja, du kannst die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung abziehen, wenn die Rechnung von einem Unternehmen aus Tschechien stammt und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem Länderkürzel DE (Deutschland) aufweist. Voraussetzung ist, dass die Lieferung oder Leistung für dein Unternehmen erbracht wurde und die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält. Es ist wichtig, dass die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens korrekt ist und du die Rechnung ordnungsgemäß dokumentierst. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.