Die Grunderwerbsteuer fällt in Deutschland bei verschiedenen Vorgängen an, die den Erwerb von Grundstücken betreffen. Zu den wichtigsten Vorgängen, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, gehören: 1. **Kauf eines Grundstücks**: Der Erwerb eines Grundstücks durch Kaufvertrag ist der häufigste Fall, bei dem Grunderwerbsteuer anfällt. 2. **Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Tauschverträgen**: Auch der Tausch von Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer. 3. **Erwerb von Grundstücken durch Zwangsversteigerung**: Wenn ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben wird, fällt ebenfalls Grunderwerbsteuer an. 4. **Erwerb von Anteilen an Gesellschaften**: Wenn Anteile an einer Gesellschaft erworben werden, die im Wesentlichen aus Grundstücken besteht (mindestens 95 % der Anteile), kann dies ebenfalls der Grunderwerbsteuer unterliegen. 5. **Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Erbauseinandersetzungen**: Wenn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung Grundstücke übertragen werden, kann dies ebenfalls steuerpflichtig sein. 6. **Schenkungen**: Auch bei Schenkungen von Grundstücken kann Grunderwerbsteuer anfallen, es sei denn, es handelt sich um eine Schenkung unter nahen Verwandten, die von der Steuer befreit ist. Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer und den genauen Regelungen können auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen gefunden werden: [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de).