Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften können in der Regel mit Gewinnen aus zukünftigen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Das bedeutet, wenn du in einem Jahr Verluste aus dem Verkauf von privaten Vermögensgegenständen (wie Immobilien oder Wertpapieren) hast, kannst du diese Verluste in den folgenden Jahren mit Gewinnen aus ähnlichen Geschäften verrechnen. Es ist wichtig, die genauen steuerlichen Regelungen und Fristen zu beachten, da diese je nach Land und individueller Situation variieren können. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann hier hilfreich sein, um die optimale Verrechnung und die geltenden Vorschriften zu klären.