Sind Verluste aus Kapitalvermögen steuerlich vortragsfähig?

Antwort

Ja, Verluste aus Kapitalvermögen sind steuerlich vortragsfähig, jedoch unter bestimmten Bedingungen. In Deutschland können Verluste aus Kapitalvermögen, die in einem Jahr entstehen, mit Gewinnen aus Kapitalvermögen in anderen Jahren verrechnet werden. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Verlustverrechnung. Es ist wichtig zu beachten, dass Verluste aus Kapitalvermögen nur bis zu einer bestimmten Höhe mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Verluste, die nicht im gleichen Jahr ausgeglichen werden können, können in die folgenden Jahre vorgetragen werden. Für eine genaue steuerliche Behandlung und die spezifischen Regelungen ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

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