Ja, auch als Altersteilzeitrentner kannst du die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, sofern du noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst und tatsächlich Fahrten... [mehr]
Ja, es gibt einen Unterschied zwischen der Entfernungspauschale für die Nutzung eines eigenen PKW und der Nutzung eines Fahrrads. Die Entfernungspauschale für den PKW beträgt in Deutschland 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro für jeden weiteren Kilometer. Diese Pauschale gilt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für Fahrten mit dem Fahrrad gibt es keine spezifische Entfernungspauschale, die steuerlich absetzbar ist. Stattdessen können Radfahrer in der Regel die Kosten für das Fahrrad (z.B. Anschaffung, Reparaturen) im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, jedoch nicht in der gleichen Form wie die Pauschale für PKWs. Es ist wichtig, die aktuellen steuerlichen Regelungen zu beachten, da sich diese ändern können.
Ja, auch als Altersteilzeitrentner kannst du die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, sofern du noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst und tatsächlich Fahrten... [mehr]