Ja, die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Verbrauch von elektrischer Energie erhoben und ist in Deutschland im Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt. Verbrauchssteuern sind Steuern, die auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben werden, und die Stromsteuer fällt in diese Kategorie.