Wie kann man einen Antrag auf Stromsteuer nachträglich über das Zoll-Portal ausdrucken?

Antwort

Ja, im Zoll-Portal kannst du Anträge auf Stromsteuer (z. B. Anträge auf Steuerentlastung) nachträglich ausdrucken, sofern du sie elektronisch eingereicht hast. Gehe dazu wie folgt vor: 1. **Anmeldung im Zoll-Portal:** Melde dich mit deinen Zugangsdaten im [Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls](https://www.zoll-portal.de/) an. 2. **Navigieren zum Postkorb oder zu den Vorgängen:** Suche im Portal nach dem Bereich „Meine Vorgänge“ oder „Postkorb“. Dort findest du eine Übersicht deiner eingereichten Anträge. 3. **Antrag auswählen:** Wähle den entsprechenden Antrag aus der Liste aus. 4. **Drucken oder Speichern:** In der Detailansicht des Antrags findest du in der Regel eine Option zum „Drucken“ oder „PDF herunterladen“. Damit kannst du den Antrag nachträglich ausdrucken oder speichern. **Hinweis:** Falls du den Antrag nicht findest oder technische Probleme hast, hilft dir der [Zoll-Support](https://www.zoll.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html) weiter. Weitere Informationen zur Stromsteuer findest du auf der [offiziellen Zoll-Seite](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Stromsteuer/stromsteuer_node.html).

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