Der Antrag auf Änderung von Steuerbescheiden ist in der Abgabenordnung (AO) im § 172 geregelt. Dieser Paragraf behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von... [mehr]
Ein Steuerbescheid kann nach § 165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) teilweise vorläufig sein, solange die Ungewissheit, die zur Vorläufigkeit geführt hat, besteht. Das bedeutet, dass der Bescheid so lange vorläufig bleibt, bis die Ungewissheit beseitigt ist, beispielsweise durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder eine gesetzliche Klarstellung. Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung, sondern die Vorläufigkeit endet mit der Klärung der offenen Fragen.
Der Antrag auf Änderung von Steuerbescheiden ist in der Abgabenordnung (AO) im § 172 geregelt. Dieser Paragraf behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von... [mehr]
Ein Steuerbescheid im Festsetzungsverfahren muss bestimmte Angaben enthalten, um rechtsgültig zu sein. Dazu gehören: 1. **Bezeichnung des Bescheids**: Der Bescheid sollte klar als Steuerbes... [mehr]