Um herauszufinden, ob ein Steuerbescheid korrekt ist, werden folgende Informationen benötigt: 1. **Der Steuerbescheid selbst**: Alle Seiten, insbesondere die Berechnungen, Erläuterungen und... [mehr]
Ein Steuerbescheid kann nach § 165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) teilweise vorläufig sein, solange die Ungewissheit, die zur Vorläufigkeit geführt hat, besteht. Das bedeutet, dass der Bescheid so lange vorläufig bleibt, bis die Ungewissheit beseitigt ist, beispielsweise durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder eine gesetzliche Klarstellung. Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung, sondern die Vorläufigkeit endet mit der Klärung der offenen Fragen.
Um herauszufinden, ob ein Steuerbescheid korrekt ist, werden folgende Informationen benötigt: 1. **Der Steuerbescheid selbst**: Alle Seiten, insbesondere die Berechnungen, Erläuterungen und... [mehr]
Um dir beim Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu helfen, benötige ich folgende Informationen: 1. **Art des Steuerbescheids** (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) 2. **Datum d... [mehr]
Der Begriff „Nebenleistungen“ im Zusammenhang mit der Abgabenordnung (AO) bezieht sich auf bestimmte Zahlungen, die zusätzlich zu einer eigentlichen Steuerschuld (Hauptleistung) anfal... [mehr]